AGB

Version 1.0 (Stand: Oktober 2022)

  1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich

1.1 authentisch.ich e.U., Inhaberin Julia Hesse (im Folgenden kurz „Coach“) schließt Verträge im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Beratungsdienstleistungen wie insbesondere Einzelcoachings, Coaching-Paketen und Workshops – sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart – ausschließlich auf der Grundlage der hier vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“).

1.2 Diesen AGB entgegenstehende oder davon zum Nachteil des Coachs abweichende Vertragsbedingungen, allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Erklärungen des Vertragspartners (im Folgenden kurz „Coachee“) wird ausdrücklich widersprochen, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Schweigen und/oder faktische Vertragserfüllungshandlungen des Coachs gelten nicht als Zustimmung.

1.3 Die AGB gelten bis zum Inkrafttreten einer neuen Version für sämtliche – auch zukünftige – Verträge, auch wenn bei zukünftigen Vertragsabschlüssen nicht gesondert auf sie Bezug genommen wird.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

2.1 Vorvertragliche Kontakte, Angebote und Kalkulationen sind – sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden – freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch für sämtliche Angaben und Informationen auf der Website und/oder auf jede andere Weise, unabhängig von der Art des verwendeten Mediums.

2.2 Die Erteilung des Auftrags an den Coach für Einzelcoachings, die Buchung eines Coaching-Pakets oder die Teilnahme an einem Workshop kann sowohl schriftlich (z.B. per E-Mail) als auch mündlich (z.B. persönlich, telefonisch) erfolgen. Der Coach übermittelt eine Auftragsbestätigung. Erst durch die Auftragsbestätigung kommt ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen dem Coach und dem Coachee zustande.

  1. Inhalt des Coaching-/Beratungsauftrags, Leistungserbringung

3.1 Der Inhalt und das Ziel des Coachings sowie der einzelnen Beratungseinheiten werden zwischen Coach und Coachee gemeinsam im Einzelfall erarbeitet und als Beratungsauftrag festgelegt.

3.2 Jedes Coaching erfordert die aktive Mitarbeit des Coachee, dieser leistet die eigentliche Veränderungsarbeit. Der Coach steht als fachkundiger Prozessbegleiter zur Seite. Die Gestaltung der Beratung und der einzelnen Beratungseinheiten sowie die Wahl der eingesetzten Methoden wie auch deren Abänderung unterliegen der Entscheidung des Coachs.

3.3 Der Coachee handelt in jeder Phase der gemeinsamen Arbeit eigenverantwortlich und ist sich dessen bewusst. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowie sein Wohlbefinden während der Coaching-Einheiten in vollem Umfang selbst verantwortlich. Sämtliche Interventionen und der Umfang in dem der Coachee daran während des Coachings teilnimmt, liegen in seinem Verantwortungsbereich.

3.4 Der Coach arbeitet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Lebens- und Sozialberaters. Die Haftung wird – mit Ausnahme einer Haftung für Personenschäden – auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.

4.5 Der Coach übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für die Erreichung eines bestimmten Coaching-Ziels oder vom Coachee gewünschten Beratungsergebnisses.

  1. Erkrankungen und (parallele) therapeutische / psychologische Behandlungen

4.1 Der Coachee versichert, dass er an keiner Erkrankung leidet oder von einem Arzt, Therapeuten oder Psychologen eine Diagnose erhalten hat, die dem Coaching, den einzelnen Interventionen und/oder der Erfüllung des Coaching-Auftrags bzw. der Teilnahme an einem gebuchten Workshop entgegenstehen.

4.2 Sofern sich der Coachee bei einem Arzt, Therapeuten oder Psychologen in Behandlung befindet, hat er dies dem Coach unaufgefordert mitzuteilen. Der Coachee hat in diesem Fall auch seinen Arzt, Therapeuten oder Psychologen über den Abschluss eines Beratungsvertrags mit dem Coach eigenverantwortlich zu informieren.

4.3 Der Coachee nimmt zur Kenntnis, dass bei bestimmten Erkrankungen oder Diagnosen ein sinnvoller Coachingprozess nicht gewährleistet werden kann.

  1. Ort und Zeit des Coachings / Workshops

5.1 Coachings finden an dem zwischen Coach und Coachee vereinbarten Ort / Zeit statt.

5.2 Workshops finden an den vom Coach bekannt gegebenen Orten und Zeiten statt.

5.3 In allen Fällen ist die Anreise selbst zu organisieren und sind die Anfahrtskosten selbst zu tragen.

  1. Honorar
  2. a) Einzelcoachings

6.1 Der Coach verrechnet das vereinbarte Honorar zzgl. USt pro angefangener Coaching-Einheit. Dies gilt auch für Coachings via E-Mail, Telefon oder Online-Medien (z.B. Zoom).

6.2 Eine Coaching-Einheit beträgt 50 Minuten. Sollte das Coaching-Ziel für diese Einheit vor Ablauf einer Coaching-Einheit erreicht werden, wird die Einheit dennoch voll verrechnet. Die Zeit für die Vor- und Nachbereitung der Coaching-Einheit ist im Honorar für diese Coaching-Einheit enthalten.

6.3. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Bezahlung per Banküberweisung. Der Coachee hat die Überweisung auf das vom Coach bekanntgegebenen Bankkonto binnen längstens sieben Kalendertagen (einlangend) ab Ausstellung der Honorarnote zu erfolgen.

6.4. Bezahlt der Coachee trotz Fälligkeit nicht oder nicht rechtzeitig, so ist der Coach ab dem auf die Fälligkeit folgenden Tag berechtigt, Verzugszinsen von 4 Prozent pro Jahr einzufordern. Darüber hinaus kann der Coach auch den Ersatz anderer, vom Coachee verschuldeter Schäden geltend machen, beispielsweise die notwendigen Kosten außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen. Insbesondere kann der Coach dem Coachee für jede schriftliche Mahnung einen Betrag von EUR 25,00 in Rechnung stellen.

  1. b) Coaching-Pakete & Workshops

6.5 Für Coaching-Pakete und Workshops gelten die jeweiligen Konditionen und Preise zzgl. USt wie vom Coach in den Informationen für das jeweilige Paket bzw. den Workshop im Einzelfall veröffentlicht.

6.6 Sofern nicht anders vereinbart, ist der Preis für das Coaching-Paket bzw. den Workshop vollständig spätestens 24 Stunden vor der ersten Coaching-Einheit bzw. dem Workshop-Termin per Banküberweisung auf das vom Coach bekannt gegebenen Bankkonto (einlangend) ohne Abzug zu überweisen.

6.7 Erfolgt die Zahlung nicht zeitgerecht, ist der Coach berechtigt, die erste Coaching-Einheit bis zum Vorliegen des vollständigen Zahlungseingangs zu verschieben bzw. im Fall eines Workshops die Teilnahme daran zu verweigern. Im Verzugsfall gelten die Bestimmungen von Punkt 6.4.

6.8 Werden die Einheiten eines Coaching-Pakets vom Coachee nicht zur Gänze konsumiert, so werden diese für die Dauer von drei Jahren ab dem Erwerb (Rechnungsdatum) des Coaching-Pakets für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben. Der Coachee hat die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraums die noch nicht in Anspruch genommenen Coaching-Einheiten selbst zu konsumieren oder mit Zustimmung des Coachs an Dritte weiterzugeben. Die Rückerstattung der nicht Anspruch genommenen Coaching-Einheiten durch den Coach ist ausgeschlossen.

  1. Termine, Zeitintervalle und Ausfallshonorar

7.1 Die Termine, Orte und Zeitintervalle für Einzelcoachings und Coachings im Rahmen von Coaching-Paketen werden im Einvernehmen zwischen Coach und Coachee festgelegt und sind beidseitig verbindlich. Kann der Coachee eine Einheit nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Coach so früh wie möglich telefonisch oder schriftlich per Mail oder SMS mitzuteilen (Absage).

7.2 Die Absage bzw. Verschiebung eines Termins ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, so ist das für diese Coaching-Einheit vereinbarte Honorar zu 100 Prozent vom Coachee zu bezahlen bzw. gilt die entsprechende Einheit aus einem Coaching-Paket als konsumiert.

7.3 Sofern der Coach eine Coaching-Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem Coachee einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren.

7.4 Für Workshops gelten die einseitig vom Coach bekannt gegebenen Orte, Termine und Konditionen. Insbesondere bleibt es dem Coach vorbehalten, notwendige Änderungen des Programms und des Veranstaltungsortes, unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung, vorzunehmen oder eine oder mehrere qualifizierte Ersatzpersonen als Veranstaltungsleiter:Innen zu benennen. Weiters kann der Workshop aus wichtigen Gründen (z.B. Erkrankung des Coaches, zu geringe Teilnehmerzahl) abgesagt werden. Im Falle einer Absage werden die angemeldeten TeilnehmerInnen umgehend informiert und ein neuer Termin vorgeschlagen oder auf Wunsch die bezahlte Teilnahmegebühr rückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

  1. Verschwiegenheitspflicht

8.1 Der Coach verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über die ihm anvertrauten Angelegenheiten. Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und soweit der Coachee die Angelegenheiten selbst Veröffentlicht, den Coach ausdrücklich schriftlich von der Verschwiegenheitspflicht entbindet, oder der Coach aufgrund gerichtlicher Anordnung oder nach dem Gesetz zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht, Vertragssprache

9.1. Erfüllungsort für Leistungen und Zahlungen ist der Sitz des Coachs.

9.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis, einschließlich Streitigkeiten über das Zustandekommen und/oder die Gültigkeit des Auftrages und/oder über die Wirksamkeit der Gerichtsstandvereinbarung ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Coaches.

9.3. Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Coach und dem Coachee gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungs- und Kollisionsnormen, des internationalen Privatrechtes (IPRG) und des UN-Kaufrechts.

9.4. Die Vertragssprache und Sprache der Leistungserbringung ist Deutsch.

  1. Salvatorische Klausel und Schlussbestimmungen

10.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe der Zeit werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. In diesem Fall ist die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – soweit als möglich und rechtlich zulässig – möglichst nahekommt.

10.2 Aus dem Umstand, dass der Coach einzelne oder alle der ihm zustehenden Rechte nicht ausübt, kann ein Verzicht auf diese Rechte nicht abgeleitet werden.

10.3 Alle im Rahmen der Coachings, Workshops und sonstigen Veranstaltungen vom Coach ausgehändigten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht, auch nicht auszugsweise, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Coaches vervielfältigt oder gewerblich genutzt werden.

10.4 Um die Erreichung des Workshops-Zieles und eines geordneten Ablaufs zu gewährleisten, behält sich der Coach das Recht vor, störende Personen von der Teilnahme auszuschließen.

 
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